Nachlass

Mit Ihrem „letzten Willen“ können Sie als Erblasser nicht nur anderen Personen, sondern auch der Umwelt helfen. Wenn Sie einer gemeinnützigen Organisation wie dem Brehm Fonds einen Teil Ihres Vermögens hinterlassen, fällt – im Gegensatz zu personengebundenen Nachlässen – keine Erbschaftssteuer an, d.h. der von Ihnen vorgesehene Vermögensanteil wird zu 100% dem von Ihnen vorgesehenen Zweck zugeführt.

Durch Ihre Zuwendung können Sie somit einen bedeutenden Beitrag leisten, entsprechend den Satzungszielen des Brehm Fonds unsere gefiederten Mitbewohner auch für kommende Generationen zu erhalten.

Falls Sie den Wunsch haben, durch Ihren Nachlass die weltweiten Projekte des Brehm Fonds zu fördern, würden wir uns über Ihre Nachricht freuen. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie darüber informieren, wie Ihr Nachlass am besten gemäß den von Ihnen beabsichtigten Zielen eingesetzt werden kann. Gerne vermitteln wir Ihnen auch den Kontakt mit einem qualifizierten Notar. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Sekretariat.